Förderungs-Check · Stand Juli 2026

Welche Unterstützung steht uns zu?

In Österreich gibt es weit mehr als das Pflegegeld: bezahlte Freistellung vom Job, eine beitragsfreie Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, Zuschüsse zur Ersatzpflege und zur 24-Stunden-Betreuung. Vieles davon wird nicht automatisch zuerkannt, sondern muss beantragt werden – und wird deshalb oft übersehen. Beantworten Sie fünf Fragen, dann sehen Sie, was in Ihrer Situation infrage kommt und wo Sie es beantragen.

Fünf Fragen zu Ihrer Situation

1. Bezieht die pflegebedürftige Person Pflegegeld?
2. Liegt eine Demenz vor oder ist die Person minderjährig?

Bei beidem gelten mehrere Leistungen bereits ab Pflegegeldstufe 1 statt erst ab Stufe 3.

3. Wer pflegt hauptsächlich?
4. Welche Betreuung ist geplant?
5. Geht es um die Begleitung in der letzten Lebensphase?

Das kommt für Sie infrage

Unverbindliche Orientierung, Stand Juli 2026. Über Anspruch und Höhe entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Beträge und Voraussetzungen ändern sich, deshalb ist bei jeder Leistung die amtliche Quelle verlinkt – dort steht immer der aktuelle Stand.

Warum so viele Leistungen liegen bleiben

Fast alles in dieser Liste muss beantragt werden. Niemand meldet sich von selbst, wenn Anspruch besteht. Drei Dinge werden besonders häufig übersehen:

Zuerst das Pflegegeld. Es ist der Schlüssel: An der Pflegegeldstufe hängen fast alle weiteren Leistungen. Wie hoch die Einstufung voraussichtlich ausfällt, ermitteln Sie mit dem Pflegegeld-Rechner; wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber Pflegegeld in Österreich.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen?
In vielen Fällen ja. Pflegegeld ist die Grundlage und schließt andere Leistungen nicht aus – im Gegenteil, es ist häufig Voraussetzung dafür. Pflegekarenzgeld und Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung können nebeneinander bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Freistellungen vom Beruf gilt: Sie lassen sich nacheinander, aber nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Muss ich in Pflegekarenz gehen, um Pflegekarenzgeld zu bekommen?
Ja, das Pflegekarenzgeld setzt eine vereinbarte Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit voraus – oder eine Familienhospizkarenz. Die Pflegekarenz selbst ist kein einseitiges Recht, sondern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Anders die Familienhospizkarenz: Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Was ist Pflegefreistellung und was Pflegekarenz?
Die Pflegefreistellung – umgangssprachlich Pflegeurlaub – ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn eine nahe angehörige Person kurzfristig Betreuung braucht. Sie umfasst eine Woche pro Arbeitsjahr, das Entgelt läuft weiter, und sie muss nicht vereinbart werden. Die Pflegekarenz dagegen dauert ein bis drei Monate, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist unbezahlt – dafür gibt es Pflegekarenzgeld.
Zahlt jemand, wenn ich als pflegende Person selbst ausfalle?
Dafür gibt es den Zuschuss zur Ersatzpflege. Er greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe für mindestens eine Woche ausfällt, und trägt einen Teil der Kosten für die Vertretung. Beantragt wird er beim Sozialministeriumservice. Viele Familien erfahren erst davon, nachdem sie die Ersatzpflege bereits selbst bezahlt haben.

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