GGGabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege ·
Profil
In Österreich gibt es weit mehr als das Pflegegeld: bezahlte Freistellung vom Job, eine beitragsfreie Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, Zuschüsse zur Ersatzpflege und zur 24-Stunden-Betreuung. Vieles davon wird nicht automatisch zuerkannt, sondern muss beantragt werden – und wird deshalb oft übersehen. Beantworten Sie fünf Fragen, dann sehen Sie, was in Ihrer Situation infrage kommt und wo Sie es beantragen.
Fünf Fragen zu Ihrer Situation
Das kommt für Sie infrage
–
Unverbindliche Orientierung, Stand Juli 2026. Über Anspruch und
Höhe entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Beträge und
Voraussetzungen ändern sich, deshalb ist bei jeder Leistung die amtliche Quelle
verlinkt – dort steht immer der aktuelle Stand.
Fast jede Unterstützung muss beantragt werden – von selbst meldet sich keine Stelle.
Warum so viele Leistungen liegen bleiben
Fast alles in dieser Liste muss beantragt werden. Niemand meldet sich von selbst,
wenn Anspruch besteht. Drei Dinge werden besonders häufig übersehen:
Die beitragsfreie Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Der Zuschuss zur Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson selbst ausfällt
Pflegekarenzgeld während einer vereinbarten Pflegekarenz
Zuerst das Pflegegeld. Es ist der Schlüssel: An der Pflegegeldstufe
hängen fast alle weiteren Leistungen. Wie hoch die Einstufung voraussichtlich
ausfällt, ermitteln Sie mit dem
Pflegegeld-Rechner; wie der Antrag
abläuft, steht im Ratgeber
Pflegegeld in Österreich.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen?
In vielen Fällen ja. Pflegegeld ist die Grundlage und schließt andere Leistungen
nicht aus – im Gegenteil, es ist häufig Voraussetzung dafür. Pflegekarenzgeld
und Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung können nebeneinander bestehen, sofern die
jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Freistellungen vom Beruf gilt: Sie
lassen sich nacheinander, aber nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Muss ich in Pflegekarenz gehen, um Pflegekarenzgeld zu bekommen?
Ja, das Pflegekarenzgeld setzt eine vereinbarte Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit
voraus – oder eine Familienhospizkarenz. Die Pflegekarenz selbst ist kein
einseitiges Recht, sondern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Anders die Familienhospizkarenz: Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Was ist Pflegefreistellung und was Pflegekarenz?
Die Pflegefreistellung – umgangssprachlich Pflegeurlaub – ist ein gesetzlicher
Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn eine nahe angehörige Person kurzfristig
Betreuung braucht. Sie umfasst eine Woche pro Arbeitsjahr, das Entgelt läuft
weiter, und sie muss nicht vereinbart werden. Die Pflegekarenz dagegen dauert
ein bis drei Monate, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist unbezahlt –
dafür gibt es Pflegekarenzgeld.
Zahlt jemand, wenn ich als pflegende Person selbst ausfalle?
Dafür gibt es den Zuschuss zur Ersatzpflege. Er greift, wenn die private
Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe für mindestens eine
Woche ausfällt, und trägt einen Teil der Kosten für die Vertretung. Beantragt
wird er beim Sozialministeriumservice. Viele Familien erfahren erst davon,
nachdem sie die Ersatzpflege bereits selbst bezahlt haben.
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