Pflegegeld in Österreich: Anspruch, Stufen und Antrag
GG
Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege ·
Profil
Das Pflegegeld in Österreich ist eine Geldleistung des Bundes für Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf. Es gibt sieben Stufen, die sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand in Stunden richten, und es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Den Antrag stellen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Es soll pflegebedingte Mehrkosten – etwa für mobile Pflege oder Betreuung – teilweise abdecken. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, bewusst kompakt und ohne Amtsdeutsch.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:
- aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate ständiger Pflege- und Betreuungsbedarf besteht, und
- der Pflegebedarf mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt, und
- der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt (mit gewissen Ausnahmen im EU-/EWR-Raum).
Wichtig: Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen – es zählt allein der Pflegebedarf. Auch die Ursache (Alter, Krankheit, Unfall, Behinderung) spielt keine Rolle.
Die 7 Pflegestufen
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden, eingeteilt in sieben Stufen:
- Stufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Stufe 2: mehr als 95 Stunden
- Stufe 3: mehr als 120 Stunden
- Stufe 4: mehr als 160 Stunden
- Stufe 5: mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand
- Stufe 6: mehr als 180 Stunden + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen (auch nachts)
- Stufe 7: mehr als 180 Stunden + praktisch keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mehr möglich
Die Beträge werden jährlich angepasst; seit 1. Jänner 2026 reichen sie von 206,20 € (Stufe 1) bis 2.214,80 € (Stufe 7) pro Monat.
Wie läuft der Antrag ab?
- Antrag stellen: formlos oder mit Formular beim zuständigen Pensionsversicherungsträger – für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Auch Angehörige können mit Vollmacht einreichen.
- Begutachtung: Eine Ärztin/ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft kommt zu einem angekündigten Hausbesuch und schätzt den Pflegebedarf ein. Eine Vertrauensperson darf – und sollte – dabei sein.
- Bescheid: Sie erhalten einen Bescheid mit der zuerkannten Stufe. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Pflegegeld und mobile Pflege kombinieren
Viele Familien verwenden das Pflegegeld, um damit regelmäßige Hauskrankenpflege zu finanzieren: Eine qualifizierte Pflegekraft übernimmt z. B. Körperpflege, Medikamente und Wundversorgung, während die Familie den Alltag begleitet. Wie Sie das Schritt für Schritt aufsetzen, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren.
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