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Pflegegeld in Österreich: Anspruch, Stufen und Antrag

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 2 Minuten

GG Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege · Profil

Das Pflegegeld in Österreich ist eine Geldleistung des Bundes für Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf. Es gibt sieben Stufen, die sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand in Stunden richten, und es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Den Antrag stellen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Diplomierte Pflegekraft bei einem Hausbesuch im Bezirk Mödling
Die Begutachtung für das Pflegegeld findet zu Hause statt – in gewohnter Umgebung.

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Es soll pflegebedingte Mehrkosten – etwa für mobile Pflege oder Betreuung – teilweise abdecken. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, bewusst kompakt und ohne Amtsdeutsch.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:

Wichtig: Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen – es zählt allein der Pflegebedarf. Auch die Ursache (Alter, Krankheit, Unfall, Behinderung) spielt keine Rolle.

Die 7 Pflegestufen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden, eingeteilt in sieben Stufen:

Die Beträge werden jährlich angepasst; seit 1. Jänner 2026 reichen sie von 206,20 € (Stufe 1) bis 2.214,80 € (Stufe 7) pro Monat.

🧮 Praktisch: Mit unserem Pflegegeld-Rechner ermitteln Sie in einer Minute den Pflegebedarf in Stunden und die voraussichtliche Stufe.

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Antrag stellen: formlos oder mit Formular beim zuständigen Pensionsversicherungsträger – für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Auch Angehörige können mit Vollmacht einreichen.
  2. Begutachtung: Eine Ärztin/ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft kommt zu einem angekündigten Hausbesuch und schätzt den Pflegebedarf ein. Eine Vertrauensperson darf – und sollte – dabei sein.
  3. Bescheid: Sie erhalten einen Bescheid mit der zuerkannten Stufe. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung.
💡 Tipps für die Begutachtung: Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen lang ein einfaches Pflegetagebuch (wobei wird wie oft geholfen?), legen Sie Befunde und Medikamentenlisten bereit und beschreiben Sie einen schlechten Tag, nicht den besten. Wird der Bescheid zu niedrig eingestuft, können Sie dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben – oder bei Verschlechterung jederzeit einen Erhöhungsantrag stellen.

Pflegegeld und mobile Pflege kombinieren

Viele Familien verwenden das Pflegegeld, um damit regelmäßige Hauskrankenpflege zu finanzieren: Eine qualifizierte Pflegekraft übernimmt z. B. Körperpflege, Medikamente und Wundversorgung, während die Familie den Alltag begleitet. Wie Sie das Schritt für Schritt aufsetzen, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren.

Sie sind im Raum Mödling und suchen Unterstützung? Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage – wir beraten Sie kostenlos.

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte geben die Pensionsversicherung und die zuständigen Behörden; Beträge und Rechtslage können sich ändern.

Jetzt unverbindlich Pflege anfragen

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld in Österreich?
Anspruch hat, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate lang mehr als 65 Stunden Pflege im Monat benötigt. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
Wo stellt man den Antrag?
In der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wer eine Pension von einer anderen Stelle bezieht, stellt den Antrag dort. Der Antrag ist formlos möglich, es genügt ein Schreiben.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Eine Ärztin oder ein Arzt – teils auch eine diplomierte Pflegekraft – kommt zu Ihnen nach Hause und erhebt den Pflegebedarf. Es ist sinnvoll, wenn eine Angehörige oder die Pflegekraft dabei ist und ein Pflegetagebuch vorliegt.
Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Häufiger Grund für zu niedrige Einstufungen: Der Aufwand wurde bei der Begutachtung beschönigt dargestellt.