Pflegestufe erhöhen lassen: Wann es sich lohnt und wie es geht
GG
Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege ·
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Eine höhere Pflegestufe bekommen Sie über einen Erhöhungsantrag bei der Pensionsversicherung. Er ist formlos möglich, kostet nichts und lohnt sich dann, wenn der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft gestiegen ist und die nächste Stundengrenze überschreitet. Nach dem Antrag folgt in der Regel eine neuerliche Begutachtung zu Hause. Ein höheres Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung, nicht rückwirkend.
Eine höhere Pflegestufe kommt nicht von selbst. Die Pensionsversicherung erfährt von einer Verschlechterung nur, wenn Sie sie ihr melden. Der Weg dorthin heißt Erhöhungsantrag und ist formloser, als die meisten erwarten. Entscheidend ist weniger das Schreiben als das, was bei der neuerlichen Begutachtung sichtbar wird.
Wann sich ein Erhöhungsantrag lohnt
Die Pflegestufe hängt allein am monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Ein Antrag lohnt sich deshalb, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Bedarf ist seit der letzten Begutachtung dauerhaft gestiegen, und er überschreitet die nächste Stundengrenze. Vorübergehende Verschlechterungen zählen nicht. Der erhöhte Bedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
Diese Veränderungen wirken sich in der Praxis am deutlichsten auf die Stundenzahl aus:
| Was sich verändert hat | Was dadurch im Gutachten dazukommt |
|---|---|
| Nachts wird regelmäßig Hilfe gebraucht | Toilettengänge, Umlagern und Wäschewechsel zählen zusätzlich zum Tagesbedarf |
| Eine Demenz ist fortgeschritten | Anleitung und Beaufsichtigung zählen als Hilfe, dazu kommt der pauschale Erschwerniszuschlag |
| Inkontinenz ist neu hinzugekommen | Reinigung und Wäschewechsel mehrmals täglich |
| Gehen gelingt nur noch mit Unterstützung | Mobilitätshilfe in der Wohnung und Begleitung außer Haus |
| Essen klappt nicht mehr allein | Zubereiten und Einnehmen der Mahlzeiten werden getrennt gezählt |
| Der Haushalt ist nicht mehr zu schaffen | Einkaufen, Reinigen, Wäsche und Heizen mit je zehn Stunden im Monat |
Der Erschwerniszuschlag ist eine pauschale Zusatzzeit. Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung ab dem 15. Lebensjahr, etwa bei einer Demenz, werden 45 Stunden pro Monat zusätzlich angerechnet, ohne dass sie einzeln nachgewiesen werden müssen.
Erst nachrechnen, dann beantragen
Verschaffen Sie sich vor dem Antrag Klarheit über die Stundenzahl. Die Grenzen liegen bei 65, 95, 120, 160 und 180 Stunden im Monat. Wer bei 100 Stunden steht, kommt mit einer kleinen Veränderung nicht weiter, wer bei 118 steht, sehr wohl. Mit dem Pflegegeld-Rechner kommen Sie in wenigen Minuten auf eine eigene Zahl und sehen, wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Wie die Stufen grundsätzlich zustande kommen und welcher Betrag zu welcher Stufe gehört, steht im Beitrag Pflegegeld in Österreich.
Ab Stufe 5 reicht die Stundenzahl allein nicht mehr. Zusätzlich muss ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegen, eine zeitlich nicht planbare Betreuung auch in der Nacht oder das Fehlen zielgerichteter Bewegungen der Arme und Beine. Das beurteilt die begutachtende Person vor Ort, kein Rechner.
So stellen Sie den Antrag
- Formlos schreiben. Ein Brief an den zuständigen Träger genügt, für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt. Hinein gehören Name, Versicherungsnummer, der Satz, dass Sie eine Erhöhung des Pflegegeldes beantragen, und in wenigen Zeilen, was sich verändert hat. Formulare gibt es, sie sind aber keine Voraussetzung.
- Befunde beilegen. Arztbriefe, der Entlassungsbrief aus dem Spital, eine aktuelle Medikamentenliste. Ein Befund, der die Verschlechterung belegt, wiegt schwerer als jede Schilderung.
- Das Datum notieren. Der Tag der Antragstellung entscheidet darüber, ab wann ein höheres Pflegegeld gebührt.
- Auf die Begutachtung warten. In der Regel folgt ein angekündigter Hausbesuch, bei dem der Pflegebedarf neu erhoben wird.
Angehörige können den Antrag ebenfalls einbringen, wenn eine Vollmacht oder eine andere Vertretungsbefugnis vorliegt.
Die Begutachtung vorbereiten
Über die Stufe entscheidet das Gutachten, nicht der Antrag. Die zwei Wochen davor sind deshalb die wichtigsten:
- Pflegetagebuch führen. Vierzehn Tage genügen. Notieren Sie Uhrzeit, wobei geholfen wurde und wie lange es gedauert hat. Führen Sie die Nächte getrennt, sie gehen sonst unter.
- Den durchschnittlichen Tag beschreiben, nicht den besten. Viele Menschen nehmen sich für den angekündigten Besuch zusammen und schaffen an diesem Vormittag mehr als sonst. Sagen Sie offen, wie es an den übrigen Tagen aussieht.
- Dabei sein. Eine Vertrauensperson darf und soll anwesend sein. Sie ergänzt, was die pflegebedürftige Person aus Scham oder aus Gewohnheit nicht erwähnt.
- Beaufsichtigung mitzählen. Wer eine Verrichtung körperlich noch könnte, sie aber ohne Aufforderung und Begleitung nicht durchführt, braucht Hilfe im Sinne des Gesetzes. Das betrifft besonders Menschen mit Demenz.
- Hilfsmittel ehrlich einordnen. Was mit einem Duschhocker oder einer Greifzange wieder selbstständig gelingt, zählt nicht mehr als Pflegebedarf. Das gehört zu einem glaubwürdigen Bild dazu.
Ab wann das höhere Pflegegeld kommt
Ein höheres Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt. Es wirkt nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung. Wer drei Monate zögert, verliert diese drei Monate. Warten Sie also nicht auf einen ruhigeren Moment, sobald die Veränderung erkennbar dauerhaft ist.
Ehrlich dazugesagt: Bei einem Erhöhungsantrag wird der Anspruch vollständig neu beurteilt, nicht nur die Veränderung. Fällt der erhobene Bedarf niedriger aus als beim letzten Mal, kann die Neubeurteilung auch in die andere Richtung gehen. Wer eine echte Verschlechterung erlebt hat, muss das nicht fürchten. Wer auf Verdacht beantragt, sollte es sich überlegen.
Wenn der Bescheid nicht bringt, was Sie erwartet haben
Bleibt die Stufe gleich, fordern Sie zuerst das Gutachten an. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und können bei der Pensionsversicherung formlos eine Kopie verlangen. Vergleichen Sie darin Position für Position mit Ihrem Pflegetagebuch. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Ein Einspruch bei der Pensionsversicherung ist im Pflegegeldverfahren nicht vorgesehen.
Wenn die Belastung steigt, die Stufe aber nicht
Die Stundenzahl bildet nicht alles ab, was eine Familie trägt. Steigt die Belastung, ohne dass die nächste Stufe erreicht wird, führen andere Wege weiter: Zuschüsse des Landes Niederösterreich zu mobilen Diensten, Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson, Pflegekarenzgeld bei einer Auszeit vom Beruf und die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Die Sätze dieser Leistungen ändern sich jährlich, verlassen Sie sich bitte auf die amtlichen Angaben:
- oesterreich.gv.at: Antrag, Bescheid und Zuständigkeit
- pv.at: Formulare der Pensionsversicherung
- sozialministeriumservice.at: Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung und Ersatzpflege
- noe.gv.at: Förderungen in Niederösterreich
Manchmal ist die tragfähigere Antwort nicht eine höhere Stufe, sondern ein zweiter Blick von außen. Wenn Sie im Bezirk Mödling unsicher sind, wie viel Pflege tatsächlich anfällt und wo Sie Entlastung bekommen, können Sie uns unverbindlich anfragen.