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Pflegestufe erhöhen lassen: Wann es sich lohnt und wie es geht

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

GG Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege · Profil

Eine höhere Pflegestufe bekommen Sie über einen Erhöhungsantrag bei der Pensionsversicherung. Er ist formlos möglich, kostet nichts und lohnt sich dann, wenn der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft gestiegen ist und die nächste Stundengrenze überschreitet. Nach dem Antrag folgt in der Regel eine neuerliche Begutachtung zu Hause. Ein höheres Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Eine höhere Pflegestufe kommt nicht von selbst. Die Pensionsversicherung erfährt von einer Verschlechterung nur, wenn Sie sie ihr melden. Der Weg dorthin heißt Erhöhungsantrag und ist formloser, als die meisten erwarten. Entscheidend ist weniger das Schreiben als das, was bei der neuerlichen Begutachtung sichtbar wird.

Wann sich ein Erhöhungsantrag lohnt

Die Pflegestufe hängt allein am monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Ein Antrag lohnt sich deshalb, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Bedarf ist seit der letzten Begutachtung dauerhaft gestiegen, und er überschreitet die nächste Stundengrenze. Vorübergehende Verschlechterungen zählen nicht. Der erhöhte Bedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Diese Veränderungen wirken sich in der Praxis am deutlichsten auf die Stundenzahl aus:

Was sich verändert hatWas dadurch im Gutachten dazukommt
Nachts wird regelmäßig Hilfe gebrauchtToilettengänge, Umlagern und Wäschewechsel zählen zusätzlich zum Tagesbedarf
Eine Demenz ist fortgeschrittenAnleitung und Beaufsichtigung zählen als Hilfe, dazu kommt der pauschale Erschwerniszuschlag
Inkontinenz ist neu hinzugekommenReinigung und Wäschewechsel mehrmals täglich
Gehen gelingt nur noch mit UnterstützungMobilitätshilfe in der Wohnung und Begleitung außer Haus
Essen klappt nicht mehr alleinZubereiten und Einnehmen der Mahlzeiten werden getrennt gezählt
Der Haushalt ist nicht mehr zu schaffenEinkaufen, Reinigen, Wäsche und Heizen mit je zehn Stunden im Monat

Der Erschwerniszuschlag ist eine pauschale Zusatzzeit. Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung ab dem 15. Lebensjahr, etwa bei einer Demenz, werden 45 Stunden pro Monat zusätzlich angerechnet, ohne dass sie einzeln nachgewiesen werden müssen.

Erst nachrechnen, dann beantragen

Verschaffen Sie sich vor dem Antrag Klarheit über die Stundenzahl. Die Grenzen liegen bei 65, 95, 120, 160 und 180 Stunden im Monat. Wer bei 100 Stunden steht, kommt mit einer kleinen Veränderung nicht weiter, wer bei 118 steht, sehr wohl. Mit dem Pflegegeld-Rechner kommen Sie in wenigen Minuten auf eine eigene Zahl und sehen, wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Wie die Stufen grundsätzlich zustande kommen und welcher Betrag zu welcher Stufe gehört, steht im Beitrag Pflegegeld in Österreich.

Ab Stufe 5 reicht die Stundenzahl allein nicht mehr. Zusätzlich muss ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegen, eine zeitlich nicht planbare Betreuung auch in der Nacht oder das Fehlen zielgerichteter Bewegungen der Arme und Beine. Das beurteilt die begutachtende Person vor Ort, kein Rechner.

Knapp unter der Grenze? Dann lohnt ein zweiter Blick auf die Nacht und auf die Beaufsichtigung. Das sind die beiden Positionen, die im Alltag am häufigsten übersehen werden.

So stellen Sie den Antrag

  1. Formlos schreiben. Ein Brief an den zuständigen Träger genügt, für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt. Hinein gehören Name, Versicherungsnummer, der Satz, dass Sie eine Erhöhung des Pflegegeldes beantragen, und in wenigen Zeilen, was sich verändert hat. Formulare gibt es, sie sind aber keine Voraussetzung.
  2. Befunde beilegen. Arztbriefe, der Entlassungsbrief aus dem Spital, eine aktuelle Medikamentenliste. Ein Befund, der die Verschlechterung belegt, wiegt schwerer als jede Schilderung.
  3. Das Datum notieren. Der Tag der Antragstellung entscheidet darüber, ab wann ein höheres Pflegegeld gebührt.
  4. Auf die Begutachtung warten. In der Regel folgt ein angekündigter Hausbesuch, bei dem der Pflegebedarf neu erhoben wird.

Angehörige können den Antrag ebenfalls einbringen, wenn eine Vollmacht oder eine andere Vertretungsbefugnis vorliegt.

Die Begutachtung vorbereiten

Über die Stufe entscheidet das Gutachten, nicht der Antrag. Die zwei Wochen davor sind deshalb die wichtigsten:

Ab wann das höhere Pflegegeld kommt

Ein höheres Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt. Es wirkt nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung. Wer drei Monate zögert, verliert diese drei Monate. Warten Sie also nicht auf einen ruhigeren Moment, sobald die Veränderung erkennbar dauerhaft ist.

Ehrlich dazugesagt: Bei einem Erhöhungsantrag wird der Anspruch vollständig neu beurteilt, nicht nur die Veränderung. Fällt der erhobene Bedarf niedriger aus als beim letzten Mal, kann die Neubeurteilung auch in die andere Richtung gehen. Wer eine echte Verschlechterung erlebt hat, muss das nicht fürchten. Wer auf Verdacht beantragt, sollte es sich überlegen.

Wenn der Bescheid nicht bringt, was Sie erwartet haben

Bleibt die Stufe gleich, fordern Sie zuerst das Gutachten an. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und können bei der Pensionsversicherung formlos eine Kopie verlangen. Vergleichen Sie darin Position für Position mit Ihrem Pflegetagebuch. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Ein Einspruch bei der Pensionsversicherung ist im Pflegegeldverfahren nicht vorgesehen.

Wenn die Belastung steigt, die Stufe aber nicht

Die Stundenzahl bildet nicht alles ab, was eine Familie trägt. Steigt die Belastung, ohne dass die nächste Stufe erreicht wird, führen andere Wege weiter: Zuschüsse des Landes Niederösterreich zu mobilen Diensten, Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson, Pflegekarenzgeld bei einer Auszeit vom Beruf und die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Die Sätze dieser Leistungen ändern sich jährlich, verlassen Sie sich bitte auf die amtlichen Angaben:

Manchmal ist die tragfähigere Antwort nicht eine höhere Stufe, sondern ein zweiter Blick von außen. Wenn Sie im Bezirk Mödling unsicher sind, wie viel Pflege tatsächlich anfällt und wo Sie Entlastung bekommen, können Sie uns unverbindlich anfragen.

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte geben die Pensionsversicherung und die zuständigen Stellen. Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern.

Häufige Fragen zur Erhöhung der Pflegestufe

Wie stelle ich einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe?
Formlos schriftlich beim zuständigen Träger, für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt. Ein Brief mit Name, Versicherungsnummer, dem Wunsch nach Erhöhung des Pflegegeldes und einer kurzen Schilderung der Verschlechterung genügt. Legen Sie aktuelle Befunde bei. Formulare gibt es, sie sind aber keine Voraussetzung. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht einbringen.
Ab wann bekomme ich das höhere Pflegegeld ausgezahlt?
Ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt. Rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung wird nicht gezahlt. Deshalb ist der Tag der Antragstellung wichtiger als der Tag, an dem der Bescheid eintrifft. Wer den Antrag hinausschiebt, verliert die dazwischenliegenden Monate.
Wie oft kann man einen Erhöhungsantrag stellen?
Grundsätzlich jederzeit, wenn sich der Pflegebedarf tatsächlich erhöht hat. Sinnvoll ist der Antrag erst, wenn die Verschlechterung dauerhaft ist und voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Ein Antrag kurz nach dem letzten Bescheid ohne erkennbare Veränderung führt in der Regel nur zu einer Wiederholung des bisherigen Ergebnisses.
Kann die Pflegestufe bei einem Erhöhungsantrag auch gesenkt werden?
Bei einem Erhöhungsantrag wird der gesamte Pflegebedarf neu beurteilt, nicht nur die Veränderung. Ergibt die neue Begutachtung einen geringeren Bedarf, ist auch eine niedrigere Einstufung möglich. Wenn sich der Zustand tatsächlich verschlechtert hat, ist das kein realistisches Risiko. Bei einem Antrag auf Verdacht sollten Sie es abwägen.
Muss für die Erhöhung noch einmal begutachtet werden?
In der Regel ja. Es kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft zu einem angekündigten Hausbesuch und erhebt den Pflegebedarf neu. Halten Sie ein Pflegetagebuch der letzten zwei Wochen, aktuelle Befunde und die Medikamentenliste bereit. Eine Vertrauensperson darf und soll dabei sein.
Was tun, wenn die Pflegestufe trotz Antrag gleich bleibt?
Fordern Sie zuerst das Gutachten an, Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht. Vergleichen Sie darin jede Position mit einem gewöhnlichen Tag, besonders nächtliche Hilfe und Beaufsichtigung. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Ein Einspruch bei der Pensionsversicherung ist nicht vorgesehen.

Unsicher, wie viel Pflege tatsächlich anfällt?

Wir sind eine mobile Pflege im Bezirk Mödling. Wenn Sie vor einer Begutachtung einschätzen wollen, wie hoch der tägliche Aufwand wirklich ist, sehen wir uns die Situation mit Ihnen an. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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