← Alle Beiträge

Pflegegeld abgelehnt oder zu niedrig eingestuft: Was jetzt?

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

GG Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege · Profil

Gegen einen Pflegegeld-Bescheid gibt es keinen Einspruch bei der Pensionsversicherung. Der Weg führt über eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht, und dafür haben Sie ab der Zustellung des Bescheides drei Monate Zeit. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und vergleichen Sie es mit einem gewöhnlichen Tag. Hat sich der Zustand erst nach der Begutachtung verschlechtert, ist ein Erhöhungsantrag der schnellere Weg.

Passt die zuerkannte Pflegestufe nicht zum tatsächlichen Aufwand, führen zwei Wege weiter: die Klage gegen den Bescheid oder ein neuer Antrag. Welcher der richtige ist, hängt an einer einzigen Frage. War die Einstufung schon bei der Begutachtung zu niedrig, oder hat sich der Zustand erst danach verschlechtert?

Zuerst das Zustelldatum notieren

Die Frist beträgt drei Monate ab Zustellung des Bescheides. Sie beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen eingelangt ist, nicht mit dem Datum im Briefkopf. Heben Sie das Kuvert auf, wenn ein Zustellnachweis darauf klebt.

Im Pflegegeldverfahren gibt es keinen Einspruch bei der Pensionsversicherung. Der Rechtsweg führt über eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Das klingt größer, als es ist: Gemeint ist das Landesgericht am Wohnsitz. Welches zuständig ist, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides.

Frist schon abgelaufen? Dann bleibt der Bescheid bestehen. Sie können aber jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn der Pflegebedarf inzwischen gestiegen ist.

Das Gutachten anfordern, nicht nur die Stufe ansehen

Der Bescheid nennt meist nur das Ergebnis. Entschieden wird es im Gutachten, das beim Hausbesuch entstanden ist. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und können bei der Pensionsversicherung formlos eine Kopie anfordern. Vergleichen Sie darin jede Position mit einem gewöhnlichen Tag.

Das sind die Stellen, an denen Gutachten und Alltag am häufigsten auseinandergehen:

Rechnen Sie danach selbst gegen. Mit dem Pflegegeld-Rechner kommen Sie in wenigen Minuten auf eine eigene Stundenzahl und sehen, wie weit sie vom Gutachten entfernt liegt. Wie die Stufen grundsätzlich zustande kommen, steht ausführlich im Beitrag Pflegegeld in Österreich.

Klage oder neuer Antrag

Beide Wege führen zu einer neuen Beurteilung, sie wirken aber unterschiedlich weit zurück. Die Klage überprüft die Lage zum Zeitpunkt des Bescheides. Der Erhöhungsantrag beurteilt die heutige Lage.

Ihre SituationDer passende WegWas Sie beachten
Die Einstufung war schon bei der Begutachtung zu niedrigKlage beim Arbeits- und SozialgerichtDrei Monate ab Zustellung, danach nicht mehr möglich
Der Zustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtertErhöhungsantrag bei der PensionsversicherungWirkt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung
Beides trifft zuKlage einbringen und die Verschlechterung dort vorbringenVorher beraten lassen, die Frist läuft weiter
Die Frist ist bereits abgelaufenNeuer AntragSinnvoll, wenn sich der Bedarf seither erhöht hat

Wie ein Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht abläuft

  1. Klage einbringen. Schriftlich oder persönlich am Amtstag des Gerichts, wo sie zu Protokoll genommen wird. Der Bescheid gehört als Beilage dazu.
  2. Begutachtung durch das Gericht. Das Gericht bestellt eine unabhängige sachverständige Person, meist ärztlich. In der Regel folgt eine neue Untersuchung. Halten Sie dafür aktuelle Befunde, die Medikamentenliste und ein Pflegetagebuch bereit.
  3. Entscheidung. Ergibt das Gutachten einen höheren Bedarf, endet das Verfahren häufig ohne streitige Verhandlung, weil der Träger den Anspruch anerkennt.

Drei Punkte nehmen dem Verfahren einen Teil der Schwere: Sozialrechtssachen sind bei Gericht gebührenfrei, in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, und der Versicherungsträger kann Ihnen seine Kosten auch dann nicht anlasten, wenn Sie unterliegen. Ein bereits zuerkanntes Pflegegeld läuft während des Verfahrens weiter.

Ehrlich dazugesagt: Das Gericht beurteilt den Anspruch vollständig neu und kann auch bestätigen, was im Bescheid steht. Lassen Sie die Erfolgsaussichten deshalb vorher von einer Beratungsstelle einschätzen.

Wenn der Antrag ganz abgelehnt wurde

Eine vollständige Ablehnung hat meist einen von drei Gründen: Der erhobene Bedarf lag unter 65 Stunden im Monat, er wird voraussichtlich nicht mindestens sechs Monate dauern, oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt nicht in Österreich. Der erste Grund ist der häufigste und zugleich der, bei dem sich das Nachrechnen am ehesten lohnt.

Pflegegeld ist außerdem nicht die einzige Unterstützung. Zuschüsse der Länder zu mobilen Diensten, Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson und das Pflegekarenzgeld hängen nicht alle am Pflegegeld-Bescheid. Welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen, klärt der Förderungs-Check. Die Höhe ändert sich jährlich, verlassen Sie sich dabei bitte auf die amtlichen Angaben.

Wo Sie kostenlos Unterstützung bekommen

Sie müssen das nicht allein durchdenken. Die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen, das Sozialministerium betreibt ein Pflegetelefon, und die Pensionsversicherung erklärt Ihnen den eigenen Bescheid, wenn Sie danach fragen. Verlässliche Auskünfte finden Sie hier:

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Pensionsversicherung, das Gericht und die zuständigen Beratungsstellen. Fristen und Rechtslage können sich ändern.

Häufige Fragen zum Pflegegeld-Bescheid

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Pflegegeld-Bescheid vorzugehen?
Drei Monate ab Zustellung des Bescheides. In dieser Frist können Sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Die Frist lässt sich nicht verlängern. Ist sie abgelaufen, bleibt nur ein neuer Antrag bei der Pensionsversicherung, und der wirkt erst ab dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Kann ich gegen den Pflegegeld-Bescheid Einspruch erheben?
Nein. Im Pflegegeldverfahren ist kein Einspruch und keine Berufung bei der Pensionsversicherung vorgesehen. Vorgesehen ist die Klage beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht am Wohnsitz. Welches Gericht zuständig ist, steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides.
Was kostet eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht?
Verfahren in Sozialrechtssachen sind bei Gericht gebührenfrei. In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, Sie können die Klage selbst einbringen. Auch wenn Sie unterliegen, kann Ihnen der Versicherungsträger seine eigenen Kosten nicht anlasten. Kosten entstehen nur durch eine freiwillig beauftragte anwaltliche Vertretung.
Bekomme ich während des Gerichtsverfahrens weiter Pflegegeld?
Ja. Ein im Bescheid bereits zuerkanntes Pflegegeld wird während des laufenden Verfahrens weiter ausgezahlt. Sie riskieren durch die Klage also nicht die bisherige Leistung. Das Gericht beurteilt den Anspruch allerdings vollständig neu und kann die Einstufung auch bestätigen.
Ist ein Erhöhungsantrag besser als eine Klage?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. War die Einstufung schon bei der Begutachtung zu niedrig, ist die Klage der richtige Weg, weil sie genau diesen Zeitpunkt überprüft. Hat sich der Zustand erst danach verschlechtert, passt der Erhöhungsantrag. Er ist formlos möglich, wirkt aber erst ab dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Was tun, wenn das Pflegegeld ganz abgelehnt wurde?
Meist liegt der erhobene Pflegebedarf unter 65 Stunden im Monat. Fordern Sie das Gutachten an und rechnen Sie den Bedarf für einen gewöhnlichen Tag nach, besonders nächtliche Hilfe und Beaufsichtigung. Daneben gibt es Unterstützung, die nicht am Pflegegeld hängt, etwa Landeszuschüsse zu mobilen Diensten.

Unklar, wie viel Pflege tatsächlich anfällt?

Wir sind eine mobile Pflege im Bezirk Mödling. Wenn Sie den tatsächlichen Aufwand für die Begutachtung oder für das Gericht einschätzen wollen, sehen wir uns die Situation mit Ihnen an. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Erstgespräch anfragen