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DGKP, Pflegeassistenz, Heimhilfe: Wer darf was?

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 2 Minuten

GG Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege · Profil

In Österreich unterscheiden sich Pflegeberufe nicht nur in der Ausbildungsdauer, sondern in dem, was sie rechtlich tun dürfen. Wundversorgung, Injektionen und Katheter sind diplomiertem Personal vorbehalten oder brauchen eine ausdrückliche ärztliche Übertragung. Wer das vorher weiß, beauftragt den richtigen Dienst – und vermeidet, dass Aufgaben von jemandem übernommen werden, der sie gar nicht übernehmen darf.

Vier Qualifikationen, vier Zuständigkeiten

„Pflegekraft“ ist in Österreich kein geschützter Begriff, die einzelnen Berufsbezeichnungen dagegen schon. Wer zu Ihnen nach Hause kommt, entscheidet darüber, welche Tätigkeiten überhaupt erlaubt sind – unabhängig von Erfahrung oder gutem Willen.

BerufAusbildungGeregelt inKernaufgabe
DGKPDiplomierte Gesundheits- und KrankenpflegeBachelorstudium bzw. dreijähriges DiplomGuKG (Bund)Eigenverantwortliche Pflege, Wundmanagement, ärztlich angeordnete Tätigkeiten
Pflegefachassistenz (PFA)zwei JahreGuKG (Bund)Pflege nach Anordnung, erweiterte medizinische Tätigkeiten
Pflegeassistenz (PA)ein JahrGuKG (Bund)Unterstützung bei der Grundpflege, klar umgrenzte medizinische Handgriffe
HeimhilfeKurzausbildung, je nach BundeslandLandesrechtHaushalt und Alltag, keine medizinischen Tätigkeiten

Was die einzelnen übernehmen dürfen

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Die DGKP ist die einzige Qualifikation mit einem eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich: Pflegebedarf erheben, Maßnahmen planen, durchführen und bewerten – ohne ärztliche Anordnung. Dazu kommt der mitverantwortliche Bereich, also alles, was ärztlich angeordnet wird: Injektionen, Infusionen, Katheter- und Sondenversorgung, komplexes Wundmanagement. Eine DGKP darf außerdem Tätigkeiten an Assistenzberufe weitergeben und trägt dafür die Verantwortung.

Pflegefachassistenz

Die PFA arbeitet nach Anordnung und übernimmt einen deutlich größeren Teil medizinischer Tätigkeiten als die Pflegeassistenz – etwa Verbandwechsel bei unkomplizierten Wunden oder Blutabnahmen. Die Anordnung und die fachliche Aufsicht bleiben bei der DGKP oder der Ärztin.

Pflegeassistenz

Die PA unterstützt bei Körperpflege, Mobilisation und Ernährung und darf klar umgrenzte medizinische Handgriffe nach Anordnung setzen, etwa Blutzucker messen oder standardisierte Verbände anlegen. Alles darüber hinaus ist ihr rechtlich nicht erlaubt, auch wenn sie es könnte.

Heimhilfe und 24-Stunden-Betreuung

Beide sind keine Gesundheitsberufe nach dem GuKG. Die Heimhilfe unterstützt im Haushalt und im Alltag. Die 24-Stunden-Betreuung ist gewerberechtlich als Personenbetreuung geregelt: Anwesenheit, Haushalt, Begleitung. Medizinische Tätigkeiten dürfen beide nur ausüben, wenn sie im Einzelfall ärztlich oder pflegerisch an sie übertragen wurden – nicht pauschal und nicht von sich aus.

Der praktische Kern: Wenn eine Wunde versorgt, Insulin gespritzt oder ein Katheter gewechselt werden muss, brauchen Sie diplomiertes Personal oder eine ausdrückliche ärztliche Übertragung. Eine Betreuungskraft, die das „schon immer so gemacht“ hat, arbeitet außerhalb ihrer Befugnis – im Schadensfall trägt das Risiko die Familie mit.

Woran Sie erkennen, wer tatsächlich kommt

Fragen Sie beim Erstgespräch nach der Berufsbezeichnung, nicht nach „Pflegekraft“. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sind im Gesundheitsberuferegister eingetragen und dort überprüfbar. Seriöse Anbieter nennen die Qualifikation von sich aus und schreiben in den Kostenvoranschlag, wer welche Leistung erbringt. Wer ausweicht oder pauschal von „unserem Team“ spricht, hat meistens einen Grund dafür.

Bei Pflegehafen im Bezirk Mödling kommt ausschließlich diplomiertes Personal ins Haus – wer das ist, steht mit Namen auf dieser Website.

Häufige Fragen

Darf eine 24-Stunden-Betreuerin Insulin spritzen?
Nicht von sich aus. Die 24-Stunden-Betreuung ist gewerberechtlich als Personenbetreuung geregelt und kein Gesundheitsberuf. Medizinische Tätigkeiten wie eine Insulingabe darf sie nur übernehmen, wenn sie ihr im Einzelfall ärztlich oder pflegerisch übertragen wurden. Ohne diese Übertragung handelt sie außerhalb ihrer Befugnis.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz?
Die Pflegeassistenz wird in einem Jahr ausgebildet und unterstützt vor allem bei der Grundpflege sowie bei klar umgrenzten Tätigkeiten nach Anordnung. Die Pflegefachassistenz dauert zwei Jahre und darf einen deutlich größeren Teil medizinischer Tätigkeiten übernehmen, etwa Verbandwechsel bei unkomplizierten Wunden. Beide arbeiten nach Anordnung, die Verantwortung bleibt bei der diplomierten Pflegeperson oder der Ärztin.
Ist Heimhilfe dasselbe wie Hauskrankenpflege?
Nein. Die Heimhilfe ist landesrechtlich geregelt, unterstützt im Haushalt und im Alltag und darf keine medizinischen Tätigkeiten durchführen. Hauskrankenpflege bezeichnet die pflegerische Versorgung zu Hause durch Personal nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Wie prüfe ich, ob jemand wirklich diplomiert ist?
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen müssen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. Die Eintragung ist öffentlich überprüfbar. Fragen Sie im Erstgespräch nach der genauen Berufsbezeichnung und lassen Sie sich im Kostenvoranschlag festhalten, wer welche Leistung erbringt.
Brauche ich für die Grundpflege eine diplomierte Kraft?
Nicht zwingend. Waschen, Anziehen und Unterstützung beim Essen dürfen auch Assistenzberufe übernehmen. Sobald medizinische Tätigkeiten dazukommen – Wundversorgung, Injektionen, Katheter oder Sonden –, braucht es diplomiertes Personal oder eine ausdrückliche Übertragung im Einzelfall.

Bei uns kommt eine Diplomierte

Keine wechselnden Kräfte, keine unklaren Zuständigkeiten. Sie erfahren vor dem ersten Termin, wer kommt und mit welcher Qualifikation.

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