DGKP, Pflegeassistenz, Heimhilfe: Wer darf was?
GG
Gabriele Gasperi
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin · über 10 Jahre mobile Pflege ·
Profil
In Österreich unterscheiden sich Pflegeberufe nicht nur in der Ausbildungsdauer, sondern in dem, was sie rechtlich tun dürfen. Wundversorgung, Injektionen und Katheter sind diplomiertem Personal vorbehalten oder brauchen eine ausdrückliche ärztliche Übertragung. Wer das vorher weiß, beauftragt den richtigen Dienst – und vermeidet, dass Aufgaben von jemandem übernommen werden, der sie gar nicht übernehmen darf.
Vier Qualifikationen, vier Zuständigkeiten
„Pflegekraft“ ist in Österreich kein geschützter Begriff, die einzelnen Berufsbezeichnungen dagegen schon. Wer zu Ihnen nach Hause kommt, entscheidet darüber, welche Tätigkeiten überhaupt erlaubt sind – unabhängig von Erfahrung oder gutem Willen.
| Beruf | Ausbildung | Geregelt in | Kernaufgabe |
|---|---|---|---|
| DGKPDiplomierte Gesundheits- und Krankenpflege | Bachelorstudium bzw. dreijähriges Diplom | GuKG (Bund) | Eigenverantwortliche Pflege, Wundmanagement, ärztlich angeordnete Tätigkeiten |
| Pflegefachassistenz (PFA) | zwei Jahre | GuKG (Bund) | Pflege nach Anordnung, erweiterte medizinische Tätigkeiten |
| Pflegeassistenz (PA) | ein Jahr | GuKG (Bund) | Unterstützung bei der Grundpflege, klar umgrenzte medizinische Handgriffe |
| Heimhilfe | Kurzausbildung, je nach Bundesland | Landesrecht | Haushalt und Alltag, keine medizinischen Tätigkeiten |
Was die einzelnen übernehmen dürfen
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Die DGKP ist die einzige Qualifikation mit einem eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich: Pflegebedarf erheben, Maßnahmen planen, durchführen und bewerten – ohne ärztliche Anordnung. Dazu kommt der mitverantwortliche Bereich, also alles, was ärztlich angeordnet wird: Injektionen, Infusionen, Katheter- und Sondenversorgung, komplexes Wundmanagement. Eine DGKP darf außerdem Tätigkeiten an Assistenzberufe weitergeben und trägt dafür die Verantwortung.
Pflegefachassistenz
Die PFA arbeitet nach Anordnung und übernimmt einen deutlich größeren Teil medizinischer Tätigkeiten als die Pflegeassistenz – etwa Verbandwechsel bei unkomplizierten Wunden oder Blutabnahmen. Die Anordnung und die fachliche Aufsicht bleiben bei der DGKP oder der Ärztin.
Pflegeassistenz
Die PA unterstützt bei Körperpflege, Mobilisation und Ernährung und darf klar umgrenzte medizinische Handgriffe nach Anordnung setzen, etwa Blutzucker messen oder standardisierte Verbände anlegen. Alles darüber hinaus ist ihr rechtlich nicht erlaubt, auch wenn sie es könnte.
Heimhilfe und 24-Stunden-Betreuung
Beide sind keine Gesundheitsberufe nach dem GuKG. Die Heimhilfe unterstützt im Haushalt und im Alltag. Die 24-Stunden-Betreuung ist gewerberechtlich als Personenbetreuung geregelt: Anwesenheit, Haushalt, Begleitung. Medizinische Tätigkeiten dürfen beide nur ausüben, wenn sie im Einzelfall ärztlich oder pflegerisch an sie übertragen wurden – nicht pauschal und nicht von sich aus.
Woran Sie erkennen, wer tatsächlich kommt
Fragen Sie beim Erstgespräch nach der Berufsbezeichnung, nicht nach „Pflegekraft“. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sind im Gesundheitsberuferegister eingetragen und dort überprüfbar. Seriöse Anbieter nennen die Qualifikation von sich aus und schreiben in den Kostenvoranschlag, wer welche Leistung erbringt. Wer ausweicht oder pauschal von „unserem Team“ spricht, hat meistens einen Grund dafür.
Bei Pflegehafen im Bezirk Mödling kommt ausschließlich diplomiertes Personal ins Haus – wer das ist, steht mit Namen auf dieser Website.